Neubauten und renovierte Gebäude sollen künftig mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität ausgestattet werden. Das stellt Bauherren vor neue planerische Herausforderungen.
Wir von Compleo kennen die Anforderungen, planen Ihr Vorhaben mit Ihnen gemäß der Anforderungen und setzen auf Wunsch das Projekt kompetent um.
Das Gesetz zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden sieht vor, Wohngebäude künftig mit Leitungsinfrastruktur auszustatten.
Planen Bauherren, ein Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen neu zu bauen (oder mit mehr als zehn Stellplätzen zu renovieren), müssen sie für jeden einzelnen Stellplatz Leitungsinfrastruktur verlegen. Dabei handelt es sich um Leerrohre für die elektrischen Leitungen und Platz für Stromzähler.
Für Nichtwohngebäude gehen die Anforderungen ein Stück weiter. Verfügt solch ein Gebäude über mehr als zehn Stellplätze, müssen Bauherren für Leitungsinfrastruktur bei 20 Prozent aller Stellplätze sorgen. Außerdem müssen sie einen Ladepunkt errichten. Beides gilt sowohl im Falle des Neubaus als auch bei Renovierung. Bei Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen sollen Bauherren bis zum 01.01.2025 einen Ladepunkt installieren.