Details zum Förderprogramm
Förderort:
Bedingungen:
- Fahrzeuge mit 100 % erneuerbare Energien
- nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen
- mindestens 5 Jahre betrieben
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Errichtung oder Modernisierung von Ladesäulen
- Netzanschluss
- angeschlagenes Kabel
- Leistungselekronik
- Kennzeichnung
- Parkplatzmarkierungen
- Parkplatzsensoren
- Anfahrschutz
- Beleuchtung
- Wetterschutz
- Tiefbau und Fundament
- Installation und Inbetriebnahme
- WLAN
Antragsberechtigt:
- kommunale Unternehmen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung und eigener Rechtspersönlichkeit
- im Genossenschaftsregister eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften (e. G.)
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts
- Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind
- gemeinnütze Organisationen und Wohlfahrtsverbände
Die bereits bestehende Förderung wurde an die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des Bundesverkehrsministeriums angepasst und für alle Unternehmensformen geöffnet. Dadurch erfolgt die Förderung nun je öffentlichem oder halböffentlichem Ladepunkt. Zusätzlich fließen Fördermittel auch in den Netzausbau. Daneben werden durch die Anpassung an die Bundesförderrichtlinie beihilferechtliche Vereinfachungen für private und öffentliche Unternehmen ermöglicht.
Ladepunktzugang:
- öffentlich zugänglich
- nicht öffentlich zugänglich in Zusammenhang mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs
Alle Angaben pro Ladesäule