1. Projektvorschlag
Interessierte Unternehmen / Personen / Einrichtungen reichen einen Projektvorschlag ein.
2. Bewertung des Projektvorschlags
Die WTSH bewertet, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. Bei einer positiven Einschätzung empfiehlt die WTSH die Antragstellung.
3. Förderantrag
Auf Basis des Projektvorschlags wird ein formgebundener, vollständiger Förderantrag gestellt. Die benötigten Informationen und Unterlagen werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
4. Prüfung des Förderantrags und Entscheidung
Die WTSH trifft im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein die endgültige Entscheidung über eine Förderung.
5. Zuwendungsbescheid
Nach positiver Entscheidung erhält der Antragstellende einen entsprechenden Bescheid. Anschließend wird mit der Realisierung des Projektes begonnen.
6. Erstattungsantrag
Für die Auszahlung der Fördergelder müssen Erstattungsanträge eingereicht werden.
7. Auszahlung
Der Zuschuss wird nachträglich in Tranchen und auf Basis der geprüften und nachgewiesenen Projektausgaben ausgezahlt.
8. Verwendungsnachweis
Zur Prüfung der zweckgemäßen Verwendung der Fördermittel und der Erreichung der Ziele des Vorhabens muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Projektlaufzeit ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Er besteht aus einem Sachbericht und dem Nachweis der Projektausgaben.
9. Verwertungsbericht
Nach Projektende muss für eine im Zuwendungsbescheid festgelegte Dauer (mind. 3 Jahre) jährlich ein Verwertungsbericht über das Vorhaben und dessen Wirkung eingereicht werden.